Medienbruchfreiheit
Wirkungscontrolling
Wie messe ich die Medienbruchfreiheit?
Die Digitalisierung einer Verwaltungsleistung sollte medienbruchfrei erfolgen. Ob das der Fall ist, sehen Sie, indem Sie zwei Fragen beantworten:
- Kann der Nutzer die Transaktion komplett über den digitalen Service durchführen?
- Kann der Verwaltungsmitarbeiter den Antrag im Fachverfahrenssystem bearbeiten, ohne händisch Daten zu übertragen?
Beide Fragen lassen sich nur mit "ja" und "nein" beantworten.
Was sagt die Medienbruchfreiheit aus?
Ist die Medienbruchfreiheit noch nicht vollständig erreicht, lassen sich aus der Metrik folgende Schlüsse ziehen:
- Die Digitalisierung der Verwaltungsleistung ist nicht vollständig umgesetzt.
- Die Integration des Fachverfahrens kann noch weiter ausgebaut werden.
- Die Digitaltauglichkeit des Rechts kann verbessert werden.
Ziel sollte es sein, den Service medienbruchfrei zu realisieren.