Einer für Alle (EfA)
EfA - Einer für Alle
Das „Einer für Alle“-Prinzip (EfA) sieht vor, dass ein Online-Service möglichst nur einmal entwickelt wird - und zwar nutzerfreundlich und in einem einheitlichen Design. Im Anschluss soll er von anderen Ländern und Kommunen übertragen und dann gemeinsam genutzt und betrieben werden. Der fachliche und technische Betrieb der Lösung erfolgt an einer zentralen Stelle und wird anteilig finanziert.
Die generierten EfA-Leistungen müssen möglichst einfach und flächendeckend von anderen Ländern und Kommunen nachgenutzt werden können. Bei der Entwicklung müssen die von Bund und Ländern gemeinsam definierten „Einer für Alle“-Mindestanforderungen berücksichtigt werden (u. a. neutrales Design und offene Schnittstellen für den standardisierten Datenaustausch mit Fachverfahren). Zur Stärkung der Nutzerzentrierung sind darüber hinaus intensive Tests mit Nutzern im Rahmen der Entwicklung obligatorisch.
"Einer für Alle"-Mindestanforderungen (OZG-Leitfaden)
Wegweiser "Einer für Alle" 2.0
Welche EfA-Lösungen zur Nachnutzung zur Verfügung stehen, ist über den Marktplatz auf der OZG-Informationsplattform einsehbar. Zunächst sind nur die Länder abrufberechtigt. Kommunen, die Interesse an einer Nachnutzung haben, wenden sich an die OZG-Koordinatorinnen und -Koordinatoren der Länder.